Strafrecht

Srafverteidigung ist kein Massengeschäft. Jeder Fall ist einzigartig. Wir werden für Sie eine individuelle Verteidigungsstrategie entwickeln. 

 

In keinem anderen Rechtsgebiet ist es so wichtig rechtzeitig einen Rechtsanwalt einzuschalten, wie im Strafrecht. Denn die Folgen einer Verurteilung sind verheerend. Im schlimmsten Fall droht dem Beschuldigten sogar die Freiheitsstrafe. Es sind zahlreiche Feinheiten vorhanden, deren Missachtung später zu einem Nachteil werden kann. Wir empfehlen Ihnen daher bereits bei der ersten Konfrontation mit Strafverfolgungsbehörden einen Rechtsanwalt zu konsultieren. Dies gilt sowohl bei dem Vorwurf einer Straftat, als auch dann wenn Sie oder Ihre Angehörige Opfer einer Straftat geworden sind. 

 

Rechtsanwalt Artem Zykov steht Ihnen mit seiner Expertise dabei gerne zur Verfügung.

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(nur für Notfälle)

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Wir stehen Ihnen in folgenden Konstellationen zur Verfügung

Vorwurf einer Straftat:

  • Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung
  • Anhörungsbogen
  • Strafanzeige bzw. Strafantrag gegen Sie
  • Festnahme oder Verhaftung
  • Untersuchungshaft
  • Durchsuchung
  • laufendes Ermittlungsverfahren
  • Strafbefehl
  • Anklageerhebung gegen Sie
  • Hauptverhandlung
  • Revision bzw. Berufung
  • etc.

Opfervertretung:

  • allgemeine Beratung zu Ihren Rechten als Betroffene/r einer Straftat
  • Strafanzeige bzw. Strafantrag
  • Nebenklage
  • Schmerzensgeld im Strafverfahren (sog. Adhäsionsverfahren)
  • Angehörigenvertretung bei Tötungsdelikten
  • Zeugenbeistand bzw. Zeugenvertretung
  • etc.

www.zykov-law.de

 

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Zykov-Law Rechtsanwaltskanzlei

 

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